Rechtlicher Hinweis
Sammlerobjekte: Die angebotenen Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammlerobjekte, Souvenirs und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt verkauft – nicht zum Anbau in Ländern, in denen dies verboten ist.
Rechtslage Deutschland: Verkauf und Besitz von Cannabis-Samen sind in Deutschland legal, solange sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Seit April 2024 ist der private Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen für Personen ab 18 Jahren gemäß Cannabis-Gesetz (CanG) erlaubt.



